AGB
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten – sofern der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Angebote, Preise, Lieferzeiten
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend. Unsere Preise gelten "ab Werk" (EXW-Incoterms 2000) zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer ab Werk Deutschland bzw. Auslieferungslager Österreich, bei Export gelten unsere Preise frei österreichischer Grenze, sie schlissen normale nicht seemäßige Verpackung ein, nicht jedoch Montage und sonstige Nebenkosten. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Die Lieferfristen und –termine gelten stets nur annähernd. Wir sind berechtigt, zwischen Vertragsabschluß und Leistung die Preise zu erhöhen, falls die Gestehungskosten sich um mehr als 10% erhöhen. Wir berechnen dann die am Leistungstag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung. Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördliche Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
3. Lieferkonditionen, Leistungsort
Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor . Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze und Mautkosten, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Teillieferungen und entsprechende Abrechnung sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Besteller unzumutbar. Die Lieferung erfolgt "ab Werk" (EXW – Incoterms 2000). Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Besteller mit deren Bereitstellung aus diesen über. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über. Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Für die frachtfreie Anlieferung von Waren innerhalb Österreichs wird prinzipiell ein prozentueller Aufschlag auf den Nettowarenwert bzw. ein Mindestfrachtkostenaufschlag verzeichnet. Bei Kleinaufträgen unter Euro 500,00 werden Euro 55,00 als Mindestfrachtkostenanteil verrechnet.
4. Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Wir die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab. Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, liegt darin nur dann auch ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt haben.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Besteller den Kaufpreis 30 Tage nach Erstellung der Rechnung an uns zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 2 % Skonto. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurück- behaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
6. Beschaffenheit der Ware, Garantie
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in unseren Produktbeschreibung, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar. Der Besteller ist unabhängig davon verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen. Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Einschlägigen ÖNORM/DIN/EN-Normen. Von uns angegebenen Maße und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd. Für unsere Produkt- oder Leistungsangaben übernehmen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung. Unsere Produktbeschreibungen und –angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor.
7. Rechte des Bestellers bei Mängel
Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren. Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Rückgriffsansprüche des Bestellers bleiben unberührt; diese bestehen gegen uns jedoch nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8. Schadenersatz
Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz (im folgenden: Schadenersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden.
9. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie Ansprüche wegen unserer Schadenersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Abnahme und Montageleistungen
Nach Meldung der Fertigstellung hat eine Abnahme – auf unser Verlangen auch in Teilabschnitten – unverzüglich auf Kosten des Bestellers zu erfolgen. Kommt es innerhalb von 12 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistung mit Ablauf des 12. Werktages als abgenommen. Hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Besteller nur dann die Abnahme zu verweigern, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.
11. Entgegennahme und Gefahrübergang
Nimmt der Besteller die Lieferung oder Leistung nicht termingerecht entgegen – gleich aus welchen Grund – sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers nach unserem Ermessen – auch im Freien – einzulagern unter Ablehnung der Verantwortung für Schäden jeglicher Art sowie die Lieferung und Leistung als erbracht zu berechnen, es sei denn, die nicht termingerechte Annahme ist durch uns zu vertreten. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, auch bei Versendung mit unserem LKW geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Für Montageleistungen geht die Gefahr mit Beginn der Leistung auf den Besteller über.
12. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile ausdrücklich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Wiener Neustadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass seine Daten bei uns EDV-mäßig gespeichert werden.
Alle Preise Euro/Stück bzw. wie angegeben, zuzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab Werk bzw. Auslieferungslager Österreich unmontiert. Technische Änderungen und Preisveränderungen vorbehalten. Bezüglich Lieferzeiten gilt unabhängig von der Angabe im Prospekt der von der Firma bestätigte Termin. Alle Abbildungen verstehen sich ohne Dekomaterial. Mindestbestellgröße: 50,00 Euro Mindermengenzuschlag: 15,00 Euro Die Preise sind ab dem, auf dem Katalogumschlag vermerkten Datum, gültig. Alle anderen Preise sind mit erscheinen dieses Kataloges an ungültig.